Curriculare Lehre
Die curriculare Lehre in der Geburtshilfe und Frauenheilkunde schreibt den Besuch einer Vorlesung (7. Semester) und eines Blockpraktikums (10. Semester) vor. Für beide Lehrveranstaltungen gibt es je einen benoteten Leistungsnachweis (Schein).
Der Leistungsnachweis für die Vorlesung basiert auf einer Klausur mit 40 Multiple Choice-Fragen, die jeweils zum Ende der Vorlesungszeit geschrieben wird.
Seit dem WS 2013/14 müssen die Studierenden zu Beginn des 10. Semesters einen fächerübergreifenden Leistungsnachweis erbringen (FÜL-Klausuren).
Über die aktuell gültigen Bestehenskriterien für das Fach und/oder die FÜL A informiert das Studiendekanat auf seiner Homepage: https://www.med.fau.de/studium/organisation/.
Details zu den Klausuren in der Frauenheilkunde sowie zu den Terminen finden Sie unter dem Stichwort Klausuren auf dieser Homepage.
Für den Leistungsnachweis im Blockpraktikum ist eine spezielle theoretisch-praktische Prüfung zum Abschluss der Praktikumswoche ausschlaggebend. Bei Nichtbestehen muss eine Nachschulung absolviert werden, ehe ein zweiter Prüfungs-Anlauf möglich ist.
Details finden Sie unter der Rubrik "Blockpraktikum".
Eine Anmeldung zum Blockpraktikum ist nur nach Bestehen der MC-Klausur im Fach Frauenheilkunde möglich. Die FÜL Klausur spielt dabei keine Rolle. Um die Gruppengröße klein zu halten und die Planungsflexibilität der Studierenden zu erhöhen, wird das Blockpraktikum auch in der vorlesungsfreien Zeit angeboten.
Leiterin des Funktionsbereichs Lehre, Prof. Dr. Susanne Cupisti, erhält FAU-Lehrepreis 2018